Antragsdatum: 2019-06-06
Teil 1: Reduzierung des Energieverbrauchs der städt. Neubauten
Wir leben in einer Zeit einer durch Menschen verursachten schnellen Veränderung des Weltklimas. Wir in Meppen haben auch unter den durch uns selbst verursachten Änderungen zu leiden. Wir sollten daher unseren Beitrag leisten um diese Veränderungen zu stoppen, bzw. zu verzögern.
Die Stadt Meppen ist ein wachsendes Zentrum mit einer soliden Finanzbasis. Als solche haben wir hervorragende Möglichkeiten uns für die Zukunft gut aufzustellen.
Wir fordern daher für städtische Neubauten eine energieneutrale Bauweise zu wählen. Das heißt, die Nutzung von Energie in Form von Strom und Wärme so weit möglich zu reduzieren und diese dann durch regenerative Energien zu erzeugen.
Warum stellen wir diesen Antrag?
Wir glauben, dass der Mensch wesentlich für den schnellen Klimawandel verantwortlich ist. Daher kann er seinen Anteil daran auch begrenzen. In unseren Augen sollte hierbei die öffentliche Hand nicht nur zur Reduzierung der CO2-Emissionen auffordern. Sie sollte vielmehr ein gutes Beispiel für die Reduzierung geben.
Teil 2: Reduzierung des Energieverbrauchs der städt. Liegenschaften
In Erweiterung auf den Antrag „Reduzierung des Energieverbrauch fordern wir die Erstellung von Energiegutachten für alle städtischen Liegenschaften. Die Daten zur Fläche und Energieverbrauch sollten einfach verfügbar sein.
Für bestehende städtische Liegenschaften fordern wir alle Investitionen für einen reduzierten Energieverbrauch mit einer wirtschaftlichen Amortisationsdauer von weniger als 5 Jahren direkt umzusetzen, sofern keine betrieblichen Gründe diesem entgegenstehen (z.B. Baumaßnahmen in Schulen zur Schulzeit).
Warum stellen wir diesen Antrag?
Die Reduzierung der CO2-Emissionen ist ein wesentlicher Baustein für die Erreichung der vereinbarten Klimaziele. Für einen Überblick über die Energieverbräuche der städt. Liegenschaften scheint uns der Vergleich nach Verbrauchswerten geeignet. Das heisst das Verhältnis vom Jahresverbrauch an Energie (z.B. Erdgas) pro m2 beheizter Fläche. Diese wird auch bei Privatgebäuden im Rahmen des Verbrauchsausweises so praktiziert. Die Daten zur beheizten Fläche, wie auch zum Energieverbrauch der Liegenschaft sollten in der Verwaltung vorhanden sein. Diese sollten weiterhin im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Meppen seit dem Jahr 2015 zusammengetragen werden.
Bekannte Verbesserungen mit einer kurzen Amortisationszeit (d.h. das investierte Geld ist in einer bestimmten Zeit wieder zurückverdient durch geringeren Energieverbrauch) sollten direkt ausgeführt werden.
Reduzierung des Energieverbrauchs der städt. Liegenschaften
Als Ergänzung zum Antrag „Reduzierung des Energieverbrauchs der städtischen Liegenschaften“ fordern wir die Verwaltung auf ein Maßnahmenpaket zu entwickeln um die folgenden Ziele zu erreichen:
- Ab 1. Januar 2023 verbindlich für alle Liegenschaften mindestens die Energieeffizienzklasse „C“ (<100 kWh pro m² und Jahr / Enev2014).
- Ab 1. Januar 2030 verbindlich mindestens das Energielabel „A“ (<50kWh pro m² und Jahr / Enev 2014).
(Diese Forderungen an öffentliche Gebäude gelten im Übrigen bei unseren Niederländischen Nachbarn).
Warum stellen wir diesen Antrag?
Wie schon im vorhergehenden Antrag beschrieben, wollen wir die CO2-Emissionen der städt. Liegenschaften reduzieren. Hierfür benötigen wir Ziele, die zum einen messbar, wie auch zu einen festen Termin realisierbar sind. Die angegebenen Werte und Daten scheinen uns für die Stadt Meppen erreichbar zu sein.