Antragsdatum: 2019-05-16
Antrag auf verpflichtende naturnahe Gestaltung von nicht bebauten Flächen auf privaten Grundstücken
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion Bündnis 90, Die Grünen beantragt die Verpflichtung von Meppener Bauherren, ihre Vorgärten naturnah und bienenfreundlich zu gestalten.
In den vergangenen Jahren gibt es in der Stadt Meppen immer mehr die Tendenz, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Vorgärten überwiegend mit Steinbeeten zu versiegeln und zu pflastern. Wünschenswert ist es dagegen, dass Gartenbesitzer beispielsweise Nisthilfen bauen, Blühmischungen sähen und auf intensives Gärtnern verzichten.
Im Weiteren sollte die Stadt Meppen in ihren Veröffentlichungen auf die negativen Folgen von versiegelten und exotisch-naturfern gestalteten Gärten hinweisen.
Warum brauchen Meppener Vorgärten blühende Streifen und Stauden ?
Hier sei zunächst auf die gefährdete Population der Wildbiene verwiesen: Bereits seit Jahren sind rund 350 niedersächsische Wildbienenarten verschollen. Sie befinden sich schon seit fast 20 Jahren auf der Roten Liste bedrohter Tier-.und Pflanzenarten.
Dabei sind Schottergärten in Niedersachsen per Gesetz sowieso schon verboten. Die Niedersächsische Bauordnung schreibt vor, dass Grundstücksflächen, die nicht bebaut sind, Grünflächen sein müssen.
Dennoch haben Städte und Gemeinden laut nds. Bauordnung die Möglichkeit, in neuen Bebauungsplänen deutlich zu verankern, wie Vorgärten gestaltet werden dürfen – und wie eben nicht.
Dadurch könne man den Grundstückskäufern das Thema noch einmal deutlich machen.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen fordern daher, dass in den Vorschriften für neue Baugebiete den Bauherren die Verpflichtung übertragen wird, unbebaute Flächen naturnah zu gestalten.