Hähnchenmast

     

Hähnchenmast im Emsland

Frage Attac:
Schädigt die emsländische Hähnchenmast das öffentliche Ansehen des Landkreises?

Der Landkreis Emsland hält, wie Attac-Emsland schriftlich mitgeteilt wurde, seine Informationspolitik zum Problem Hähnchenmast für ausreichend. Uns wurden viele positive Beispiele genannt, wie sich der Landkreis Emsland einbringt. Zum Beispiel:
 die Beratung und finanzielle Unterstützung seiner Gemeinden
 die Beauftragung von Rechtsgutachten und
 die Einflussnahme auf die Änderung des Baugesetzbuches
Um diese Informationen auf Dauer seiner Bevölkerung zugänglich zu machen, halte ich es für sinnvoll, diese auf der Internetpräsenz des Landkreises für jeden jederzeit abrufbar einzustellen. So kann der Landkreis seinen Skeptikern entgegentreten und dafür Sorge tragen, dass diese das Gefühl bekommen, dass der Landkreis alle Möglichkeiten ausschöpft, um das Problem der industriellen Hähnchenmast in den Griff zu bekommen.
Daher frage ich, ob dies (zumindest ansatzweise) umsetzbar ist bzw. welche Hinderungsgründe der Landkreis sieht. Alternativ bitte ich darum, dass der Attac-Gruppe Emsland die Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.

Gleichzeitig bitte ich um Stellungnahme, ob der Landkreis seinen Ruf außerhalb der Grenzen des Kreisgebietes geschädigt sieht, wenn von „Emslandisierung“ (= der massive Ausbau von Hähnchenmast) und „Chicken-Highway“ (= die A 31) die Rede ist. Sieht der Landkreis eine Diskrepanz zwischen dem Anspruch, touristische Hochburg zu sein und dem Bestehenden Problem der Hähnchenmast? Welche Initiativen ergreift der Landkreis, um den Ruf des Emslandes nicht zu schaden?

Antwort vom Landkreis:

Bei aufmerksamen Verfolgen und differenzierter Herangehensweise an die Situation der Hähnchenmast im Landkreis Emsland wäre der Ortsgruppe von attac bekannt, dass der Landkreis Emsland bereits seit langer Zeit kritisiert, dass die gesetzlichen Regelungen überholt sind. Er fordert vom Gesetzgeber seit mehr als 10 Jahren eine Änderung ein, da der Priviligierungstatbestand und damit die Bevorzugung für Mastanlagen zu einer Begünstigung der Antragsteller auf Kosten der Allgemeinheit führt. Leider bisher vergeblich.

Der Privilegierungstatbestand ist seinerzeit für die bäuerliche und auch die traditionelle gewerbliche Landwirtschaft eingeführt worden, nicht jedoch für die industrielle Landwirtschaft, die wesentlicher Betreiber der Hähnchenmast im Emsland ist. Der industriellen Landwirtschaft werden durch den Gesetzgeber aber die gleichen Kriterien eingeräumt. Die Hinweise von dritter Stelle, gegebenenfalls über eine Bauleitplanung eine Eindämmung vorzunehmen, gehen in ihrer Wirkung fehl, weil sie durch die Ausweisung von Sondergebieten den heimischen bäuerlichen Betrieben kaum noch Entwicklungschancen lässt, aber umgekehrt der industriellen Agrarwirtschaft eindeutig der Vorrang eingeräumt wird. Deshalb hat der Landkreis Emsland zur Unterstützung seiner Position den renommierten Rechtswissenschaftler Professor Dr. Söfker gebeten, zu dieser Problematik ein Rechtsgutachten zu erstellen. Dieses will ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Darüber hinaus hat der Landkreis Emsland allen seinen kreisangehörigen Gemeinden in verschiedenen Bürgermeisterdienstversammlungen, aber auch durch die Entwicklung eines Leitfadens Hinweise gegeben, wie versucht werden kann, die Tierhaltung über gemeindliche Bauleitplanung zu steuern, ohne gleichzeitig die heimische bäuerliche Landwirtschaft zu strangulieren. Dies ist nur unter ganz schwierigen Rahmenbedingungen möglich und mit erheblichen Risiken verbunden. Dieses scheuen verständlicherweise die Gemeinden, weil sie in großer Sorge sind wegen etwaiger Schadensersatzklagen.

Ich weise ausdrücklich zurück, dass die Mehrheit der Bürger im Emsland das Gefühl hat, der Landkreis würde seine Möglichkeiten nicht ausschöpfen, um das Problem der industriellen Hähnchenmast in den Griff zu bekommen. Diese Behauptung kann von attac nur deshalb aufgestellt werden, weil man sich seitens attac nicht die Mühe gemacht hat, sich mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort auseinanderzusetzen. Es ist sehr bedauerlich, dass attac mit Aktionen gegen das Emsland antritt, in dem es insbesondere die erfolgreiche Tourismusregion madig machen will. Auch die Formulierung „Chicken-Highway“ für die A 31 habe ich erstmals in einem Flyer von attac gesehen. Zu glauben, dass darüber eine Stellschraube bestehe, Einzelinvestoren daran zu hindern, ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um weiterhin Hähnchenmastställe im Landkreis Emsland zu bauen, geht an der Wirklichkeit vorbei.

Ich lege ausdrücklich Wert auf die Feststellung, dass der Landkreis Emsland bis zum heutigen Tage über einen hervorragenden Ruf in der Touristik verfügt, der sich insbesondere auf die Zielgruppen Familien mit Kindern, Rad-, Wasser- und die Angler- sowie Pferdetouristen bezieht. Ich appelliere daher an attac, mit seinen Aktionen vorsichtig und differenziert umzugehen, um nicht damit selbst dem Landkreis zu schaden.

Frage Attac:

Wie erklärt sich der Landkreis die aufgedeckten Fehler im Genehmigungsverfahren?

Der Landkreis erklärt immer wieder, er habe keine Handhabe im Genehmigungsverfahren für Hähnchenmastställe. Grund sei der Rechtsanspruch auf Genehmigung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt wären.
Zumindest aber die Voraussetzungen muss der Landkreis sorgsam prüfen. Wer aber auch nur ansatzweise die Kritikpunkte bei den Genehmigungsverfahren in Bockhorst und Surwold kennt, der fragt sich, ob der Landkreis die Genehmigungen bisher eher als lästige Pflicht angesehen hat.
Unweigerlich keimen in mir Erinnerungen hoch, wie der Landkreis Emsland bis 2007 gesetzwidrige Genehmigungen für die Firma SNP in Lingen genehmigte, bis Foodwatch mit einer Strafanzeige diese Verhalten gottseidank aufdeckte.
Ich bitte um sehr ausführliche Erklärung, weshalb der Landkreis bisher die vom Gutachter Kremer vorgebrachten Kritikpunkte in sämtlichen älteren Genehmigungsverfahren missachtet hat. Zudem möchte ich anmerken, dass es nicht sein kann, dass Bürger und Anliegerinitiativen die Arbeit des Landkreises machen müssen und erstmals eine umfangreiche Prüfung garantieren.

Antwort vom Landkreis:

Allein die Fragestellung zeigt, mit welcher Zielrichtung attac an die komplexe Problematik herangeht. Deshalb folgende Klarstellung: Es gibt bisher in den Genehmigungsverfahren an keiner Stelle ein Versäumnis der obliegenden Sorgfaltspflichten. Fakt ist, dass die notwendigen Abstände, die durch entsprechende Verwaltungsvorschriften vorgegeben sind, ebenso die Immissionen, die nach TA Luft relevant sind, im Genehmigungsverfahren geprüft werden. Dabei wird von Fall zu Fall auch auf externe Gutachter zurückgegriffen. Richtig ist, dass von Fall zu Fall in Erörterungsterminen neue Aspekte von Einwendern vorgetragen werden, die einer besonderen Prüfung bedürfen, weil sich z. B. durch die Rechtssprechung, aber auch durch neue zusätzliche wissenschaftliche Erkenntnisse differenziertere Beurteilungsgrundsätze für die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde ergeben. Diese Hinweise werden gerne aufgegriffen, ihnen wird nachgegangen, sie werden ernsthaft geprüft und in das Genehmigungsverfahren eingebaut.

Soweit dabei hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens in Bockhorst der Hinweis auf den Tierschutz aufgenommen worden ist, haben wir hier einen Zielkonflikt zwischen den Tierschutzbedingungen nach Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und der niedersächsischen Bauordnung. Wie dieser rechtliche Spannungsbogen gelöst wird, wird zurzeit geprüft. Dass wir diesen Hinweis sehr ernst nehmen, ist schon durch den Leiter des Erörterungstermins in der Sitzung ausdrücklich betont und entsprechend in der Presse verarbeitet worden. Die rechtlich vorgeschriebene Methode halte ich ausdrücklich für wesentlich und hilfreich, weil das Verfahren Transparenz schafft und natürlich auch von Bürgern zusätzliche wichtige Hinweise gegeben werden können, die für die Genehmigung von relevanter Bedeutung sein können.

Soweit ich das zurzeit erkennen kann, bezieht sich auf die von Ihnen zitierten Vorhaben als neuer Aspekt ausschließlich die vom Rechtsanwalt Kremer vorgetragene Argumentation, dass der unter der niedersächsischen Bauordnung definierte Tierschutz höher zu gewichten sei als im Tierschutzgesetz. Dieses ist sowohl eine Rechtsfrage wie auch eine Frage der Bautechnik. Im Übrigen ist dieses eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung und betrifft nicht allein den Landkreis Emsland, sondern alle Genehmigungsbehörden des Landes. Daher habe ich auch veranlasst, dass es eine entsprechende Rückkopplung mit dem zuständigen Fachministerium in Hannover geben wird.

Was die Recherchen von attac angelangt, bestätigt sich leider auch unter Punkt 2 offensichtlich eine mangelnde Bereitschaft, Ergebnisse zur Kenntnis zu nehmen, die nicht in die Argumentationslinie von attac passen. Der Hinweis, dass der Landkreis Emsland bis zum Jahr 2007 gesetzwidrige Genehmigungen für die Firma SNP in Lingen erteilt hat, ist ausdrücklich falsch. Das von Foodwatch betriebene Verfahren gegen Mitarbeiter meines Hauses ist von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Dies ist öffentlich gemacht worden, aber wird offensichtlich von Ihnen nicht zur Kenntnis genommen. Insoweit bitte ich schon darum, wenn Ihnen an einer sachlichen Auseinandersetzung gelegen ist, mit einer differenzierten Betrachtungsweise heranzugehen.

Frage Attac:

Wie verläuft die Überwachung der Abgabe der Schlachtabfälle der Kategorie 3?

Wie Sie Attac-Emsland zuletzt mitteilten, fallen im Hähnchenschlachtbetrieb Rothkötter Schlachtabfälle der Kategorie 2 und 3 an. Material der Kategorie 2 entsorgt SNP in Lingen. Das der Kategorie 3 ist frei handelbar, allerdings überwacht der Landkreis die Abgabe.
Da Fa. Rothkötter auf mir bekannte Bürgeranfragen bisher nicht reagierte, bitte ich um Mitteilung des Landkreises, wohin die Abgabe der Materialien erfolgt und wie weit die Abgabe der Materialien vom Landkreis überwacht wird, sollte diese über Dritte immer weiter gereicht werden.
Ich bitte zudem um detaillierte Ausführungen, wie die Überwachung stattfindet.
Außerdem bitte ich um Mitteilung, wieso bei der Entsorgung der Schlachtabfälle der Kategorie 2 ausgerechnet eine Zusammenarbeit mit der Firma SNP stattfindet. Gab es z. B. öffentliche Ausschreibungen/waren diese notwendig? Und wie bewertet der Landkreis die just in diesen Monaten aufgetretenen Pannen bei SNP, die über einen längeren Zeitraum eine verstärkte Geruchsbelästigung mit sich brachten?

Antwort vom Landkreis:

Hinsichtlich dieser Frage darf ich Bezug auf mein Schreiben vom 17.08.2010 nehmen. Das Material der Kategorie 3 ist zwar grundsätzlich frei handelbar, darf aber nur an hierfür gem. Artikel 17 der VO (EG) 1774/2002 zugelassene Verarbeitungsbetriebe oder an gem. Artikel 10 dieser Verordnung zugelassene Zwischenbehandlungsbetriebe abgegeben werden. Im Gegensatz zu Zwischenbehandlungsbetrieben dürfen Verarbeitungsbetriebe kein Rohmaterial an andere Betriebe abgeben.
Material der Kategorie 2 muss in einem gem. Artikel 13 der VO 1774/2002 zugelassenen Verarbeitungsbetrieb entsorgt werden. Die Einzugsbereiche dieser Betriebe sind in Niedersachsen seit Jahrzehnten per Verordnung festgelegt. Aufgrund dieser Verordnung des Landes Niedersachsen darf die Entsorgung von Material der Kategorie 2, welches im Landkreis Emsland anfällt, ausschließlich über die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Lingen-Brögbern erfolgen.

Der Landkreis Emsland überwacht die ordnungsgemäße Abgabe der bei Fa. Rothkötter anfallenden Materialien an entsprechend zugelassene Betriebe u. a. durch Plausibilitätsprüfungen und Kontrolle der Handelspapiere. Für die Überwachung der Tierkörperbeseitigungsanstalt in Lingen-Brögbern ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig.

Ich gehe davon aus, dass Ihre Fragen beantwortet sind, bitte Sie jedoch nochmals im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit, die komplexe Frage der Genehmigung von Tierhaltungsanlagen etwas differenzierter zu betrachten.

 


 



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