Haselünne: Erklärung zum Einzelhandelsgutachten.

Gemeinsame Erklärung der SPD, FDP und Grünen im Rat der Stadt Haselünne:

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In der Berichterstattung und Kommentierung über die Ratssitzung zum Einzelhandelsgutachten für Haselünne könnte der Eindruck entstehen, dass durch den Ratsbeschluss für die Stadt ein Schaden entstanden sei.

Das Gegenteil ist der Fall. Die unterzeichnenden Parteien haben sich klar für das Einzelhandelskonzept ausgesprochen und dieses verabschiedet. Zentrales Ziel war es dabei, eine Grundlage zur langfristigen, wirtschaftlichen und fairen Steuerung des gesamten Einzelhandels in Haselünne für eine zukunftsfähige, lebendige Innenstadt zu erhalten.

Für uns steht dabei das Wohl der Stadt als großes Ganzes im Vordergrund und nicht die Durchsetzung einzelner Projekte oder deren individuelle Bewertung. Bedauerlicherweise stand stellenweise das Edeka-Projekt im Vordergrund, ohne zu erkennen, dass es nicht nur um ein einzelnes Projekt geht, sondern vielmehr darum ein Instrument zur Steuerung des gesamten Einzelhandels zum Wohle der Stadt zu erhalten. Anstatt sich auf die generellen Vorteile des Einzelhandelskonzeptes und die gesamte Sachlage zu konzentrieren, wurde die Debatte einseitig auf ein einzelnes Projekt fokussiert, obwohl die Gutachterin in Übereinstimmung mit IHK, Landkreis und einem ergänzend von der Stadt eingeholten Gutachten unmissverständlich klargemacht hat, dass die Einbeziehung des „Lüske-Areals“ in den zentralen Versorgungsbereich (ZVB) erhebliche negative Folgen für den Einzelhandelsstandort Haselünne hätte. Nicht nur, dass eine Erweiterung des ZVB auf das sog. „Lüske-Areal“ einer nachträglichen rechtlichen Überprüfung durch Gerichte nicht standhalten und zu erheblichen Rechtsunsicherheiten bei Investoren sowie der Stadt führen würde. Vielmehr hätte die Verlagerung und die damit zusammenhängende dortige Erweiterung des Edeka erhebliche Folgen für den Einzelhandelsstandort Haselünne. So würde laut Gutachterin der Innenstadtbereich um den Markt als zentraler Versorgungsbereich und der dortige Einzelhandel sowie Gastronomie durch den Konkurrenzstandort erheblich geschwächt. Zudem hätte die Verlagerung erhebliche negative Auswirkungen auf sämtliche Mitbewerber im Lebensmitteleinzelhandel. 

Im Ergebnis war der Beschluss des Einzelhandelsgutachten in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Gutachterin sowie IHK und Landkreis zum Wohl der Stadt als Gesamtheit alternativlos, da nur durch diesen Beschluss sichergestellt ist, dass eine die Belange aller berücksichtigende Entwicklung des Einzelhandels in Haselünne stattfindet und nur so eine rechtssichere Grundlage für die zukünftige positive Entwicklung von Einzelhandel und Stadtzentrum vorliegt. 

Selbst wenn man grds., wie auch wir, die Entstehung eines großflächigen Einzelhandels begrüßt, darf der Rat nicht nur die Belange eines einzelnen Bewerbers im Blick behalten, sondern muss vielmehr die Belange aller Betroffenen gegeneinander abwägen, um so zu einer für unsere Stadt bestmöglichen Lösung zu gelangen. 

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