Der Wortlaut

FESTSTELLUNGSENTWURF
Planungsabschnitt 1 AS Meppen (A 31) – Meppen (B 70)

3 ANGABEN ZU DEN UMWELTAUSWIRKUNGEN
Das Regionale Raumordnungsprogramm stellt einen Teil des Emstals als Vorsorgegebiet für die freiraumbezogene Erholungsnutzung dar. Für die Erholungsnutzung ergeben sich Beeinträchtigungen insbesondere aufgrund zusätzlicher Lärmwirkungen beidseits der Trasse.
Insgesamt kommt es zu einer Überschreitung der Grenzwerte für die im Untersuchungsbereich liegenden Wohn- und Mischgebiete mit 33 Schutzfällen im Tageszeitraum und 188 Schutzfällen im Nachtzeitraum.

3.2 BIOLOGISCHE VIELFALT
3.2.1 TIERE
Verlust des Brutplatzes … Verlärmung … Verlust von Quartieren … Zerschneidungswirkung
Verlust von geeigneten Laichgewässern bzw. Verschlechterung der Habitatqualitäten.
Inanspruchnahme von zumindest potenziellen Lebensräumen … Beeinträchtigungen …
betriebsbedingte Erhöhung des Kollisionsrisikos

3.2.2 PFLANZEN
Die anlage- und baubedingte Flächeninanspruchnahme stellt den wesentlichen Eingriff in die Biotopfunktion dar = Verlust von rund 50 ha Fläche mit mindestens mittlerer Biotopwertigkeit sowie zu einem Verlust von 347 Einzelbäumen.

3.2.3 ARTENSCHUTZ
Insgesamt kann ein Auslösen der Verbotstatbestände nicht vollständig ausgeschlossen werden, so dass für diesen Bereich eine artenschutzrechtliche Ausnahme erforderlich wird.

3.2.4 NATURA 2000
Die vorhandene Trasse der E 233 quert das FFH (Flora-Fauna-Habitat) -Gebiet „Ems“ (DE 2809-331) auf einer Länge von etwa 4,2 Kilometern. Das Gebiet ist Teil des europäischen Natura 2000-Netzwerkes, welches Gebiete für besonders schützenswerte Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen unter Schutz stellt.
Für die Lebensraumtypen „Dünen mit offenen Grasflächen (2330)“, „Feuchte Hochstaudenfluren (6430)“, „Hainsimsen-Buchenwald (9110)“, „Stieleichen oder Hainbuchenwald (9160)“, „Alter bodensaurer Eichenwald (9190)“, und „Hartholzauwald (91F0)“ wurden erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele identifiziert. In der Summe ergibt sich gemäß § 34 Abs. 3 BNatSchG die Notwendigkeit der Durchführung einer FFH-Abweichungsprüfung.
Im Rahmen der Abweichungsprüfung ist darzulegen, ob es die Voraussetzungen für eine Ausnahme im Sinne des Natura 2000-Gebietsschutzes gegeben sind.

Das Vorhaben wird durch zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses begründet.
Die Gründe überwiegen den Belangen des Natura 2000- Gebietsschutzes.

3.3 SCHUTZGUT FLÄCHE
Der Bewertungsmaßstab für das Schutzgut Fläche leitet sich aus den Zielsetzungen ab, die Neuversiegelung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und insbesondere Flächen zu beanspruchen, die bereits vorbelastet sind.
Durch die Erweiterung der vorhandenen Straße von 2 auf 4 Fahrspuren kommt es zu einer dauerhaften zusätzlichen Voll- und Teilversiegelung von etwa 31 ha Fläche sowie einer dauerhaften Überbauung von zusätzlichen 30 ha Fläche. Darüber hinaus werden im Bereich von Arbeitsstreifen etwa 35 ha temporär während der Bauzeit in Anspruch genommen. Die zusätzliche dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch das Vorhaben wird als erhebliche Beeinträchtigung für das Schutzgut eingestuft. Da durch das Vorhaben insgesamt 4,39 ha vorhandene Versiegelung entsiegelt werden, verbleiben für das Schutzgut Fläche Beeinträchtigungen, da der Anteil der insgesamt zur Verfügung stehenden Fläche nicht vermehrbar ist.

3.4 SCHUTZGUT BODEN
Anlage- und baubedingte Flächeninanspruchnahme = 96,39 ha

3.5 SCHUTZGUT WASSER
Verringerung der Grundwasserneubildung,…vollständiger Verlust der Infiltrationsfläche. … Gefährdung der Grundwasserqualität
Für das Überschwemmungsgebiet der Ems kommt es zu einer Inanspruchnahme etwa 8 ha Fläche.
Für den Bedarf von 56.200 m³ ist die Herstellung zusätzlichen Retentionsraums im Bereich westlich des Abbemühlener Weges vorgesehen.

3.6 SCHUTZGUT KLIMA/LUFT
Die Waldbestände zwischen der B 70 und dem Ausbauende sind in der Waldfunktionenkarte Niedersachsen als Klimaschutzwald dargestellt.
Anlagebedingt kommt es zum Verlust von Klimaschutzwald im Bereich zwischen der B 70 und dem Ausbauende.

3.7 SCHUTZGUT LANDSCHAFT
Verlust von Flächen mit Erholungsfunktion sowie landschaftsbild-prägenden Strukturen. Für alle Landschaftsbildeinheiten wird der Verlust der straßenbegleitenden Gehölzbestände als erheblich eingestuft. Für die Landschaftsbildeinheit 3 kommt es zusätzlich zu einer Beeinträchtigung der Erholungsfunktion im Bereich der Emsaue.

3.8 SCHUTZGUT KULTURELLES ERBE UND SONSTIGE SACHGÜTER
Insgesamt ist die Kulturlandschaft des Plangebietes durch die vorhandene Trasse
der E 233 soweit vorbelastet und bereits zerschnitten, dass ein Ausbau und die damit verbundene zusätzliche Zerschneidungswirkung für die kulturlandschaftliche Erfahrbarkeit
des Gebietes nicht erheblich wirkt.

3.10 WEITERE ASPEKTE
In einem gemeinsamen Termin des Landkreises Emsland mit der Provinz Drenthe und der zuständigen niederländischen Straßenbaubehörde wurde Einigkeit darüber erzielt, dass die Auswirkungen des vierstreifigen Ausbaus der E 233 sich auf die Zunahme der Verkehrsbelastung auf niederländischer Seite beschränkt.

5 GESAMTEINSCHÄTZUNG
Unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie der insbesondere arten- und gebietsschutzrechtlich initiierten Kompensationsmaßnahmen kann festgestellt werden, dass die vorhaben-bedingten Beeinträchtigungen des Vorhabens vollständig wiederhergestellt oder ausgeglichen und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt bzw. neugestaltet werden kann.

Fragen:

Wie kann man zu einem derartigen Schluss kommen, wenn zugegeben wird,

– dass Lärmschutzbestimmungen überschritten werden

– dass Tier-Lebensräume eingeschränkt werden

– dass erhebliche Flächen unwiederbringlich verloren gehen

– dass eine schon vorbelastete Fläche ruhig noch weiter belastet werden kann

– dass die Erholungsfunktion beeinträchtigt wird

– dass eventuell Ausnahmen im Sinne des Natura 2000-Gebietsschutzes nötig sind

– dass die Durchführung einer FFH-Abweichprüfung notwendig ist

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