In der Sitzung am 23.10.18 wird Ihr Gremium unter dem TOP 10 über das derzeitig laufende Planfeststellungsverfahren zum Abschnitt 1 der E 233 beraten.
Sie haben dazu als Sitzungsvorlage einen 17seitigen Feststellungsbericht erhalten.
Wir haben uns die Mühe gemacht, die in dem Bericht genannten negativen Folgen der Planung zusammenzufassen.
Natürlich wird in dem Bericht immer wieder darauf hingewiesen, dass die Folgen z.B. durch Kompensationsmaßnahmen verringert oder sogar ausgeglichen werden können.
Es wird auch leider Natur- und Umweltschutz dem „öffentlichen Interesse“ gegenübergestellt. Aber ist der Straßenbau im öffentlichen Interesse, der Erhalt der Umwelt aber nicht???
Es bleibt die Frage, ob man angesichts der veränderten Klima- und Umwelterkenntnisse an einer alten Planung festhalten kann oder ob man nicht bereit sein muss, sich mutig für ein Neudenken einzusetzen.
Denn Sonntagsreden nützen nichts, wenn man sich bei konkreten Projekten völlig anders verhält!
Wir hoffen, dass Sie die Anlage lesen!
Mit freundlichem Gruß
Helga Boven-Janßen, Karsten Osmers, Otto Quaing
(Sprecher der BI Exit233)
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